Minister nimmt Stellung zum Prüfradius im Bereich der Walhalla für die geplante Errichtung von Windenergieanlagen

26.11.2024

Aufgrund der konkreten Anfrage des Landtagsabgeordneten Patrick Grossmann liegt nun eine Stellungnahme des Staatsminister Markus Blume aus Sicht des Denkmalschutzes im Hinblick auf die geplanten Windkraftanlagen rund um die Walhalla vor. Der Abgeordnete freut sich, dass nun eine klare Bewertung der geplanten Anlagen insbesondere im Bereich des Kreuther Forstes vorliegt. Dabei betont Grossmann: „Hierbei handelt es sich nicht um eine generelle Ablehnung von Windkraftanlagen auf den Flächen des Hauses Thurn & Taxis, sondern um den Schutz der Walhalla aus denkmalschutzrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit dem UNESCO-Welterbe der Stadt Regensburg.“

 

Im Schreiben des Staatsministers für Wissenschaft und Kunst heißt es: „Die von GP Joule angedachten Standorte der Windenergieanlagen im Kreuther Forst werden in jedem Fall den Wirkungsraum der besonderes landschaftsprägenden Denkmäler „Ortskern Donaustauf mit Walhalla-Landschaft“ und „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ – zugleich UNESCO-Welterbe – teils erheblich beeinträchtigen.“ Und weiter: „Als Ergebnis waren – jedenfalls auf dieser Grundlage – denkmalfachlich unproblematische Standorte für Windkraftanlagen nicht identifizierbar.“ Außerdem hat sich der Landesdenkmalrat kürzlich in seiner 457. Sitzung mit dem Thema befasst und folgenden Beschluss gefasst: „Der Landesdenkmalrat weist darauf hin, dass bei der etwaigen Errichtung von Windkraftanlagen jegliche Beeinträchtigung des überlieferten Erscheinungsbildes und der Wirkung des besonders landschaftsprägenden Baudenkmäler Walhalla und Weltkulturerbe Altstadt von Regensburg vermieden werden muss. Windenergieanlagen sind mit deren Erscheinungsbild unvereinbar.“ Darüber hinaus ist dem Schreiben des Staatsministers zu entnehmen: „Soweit an den angedachten Standorten der Windkraftanlagen im Kreuther Forst festgehalten wird, läge nach bisherigem Stand infolge der erheblichen Beeinträchtigung des Wirkungsraums der beiden besonders landschaftsprägenden Denkmäler „Ortskern Donaustauf mit Walhalla-Landschaft“ und „Altstadt Regensburg mit Stadtamhof“ ein Verstoß gegen die neue Vorgabe des Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayDSchG vor.“ Der Landtagsabgeordnete Grossmann versichert, dass er das Genehmigungsverfahren weiter begleiten wird, um darauf zu achten, dass die Denkmalschutzbelange im Einklang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stehen.