Freistaat Bayern erhöht Feuerwehrförderung

20.01.2025

Der Freistaat Bayern investiert ab dem Jahr 2025 über 22 Millionen Euro jährlich zusätzlich in die Förderung der Feuerwehren. „Dieses umfassende Maßnahmenpaket verfolgt das Ziel, die Kommunen finanziell zu entlasten, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Brand- und Katastrophenschutz weiter zu stärken – auch bei uns im Landkreis Regensburg“, so der CSU-Landtagsabgeordnete Patrick Grossmann.

Eine zentrale Neuerung ist die Reform des Beschaffungswesens. Der Freistaat übernimmt künftig die zentrale Beschaffung größerer Feuerwehrfahrzeuge, wodurch Kosten gesenkt und der Aufwand für Ausschreibungen deutlich verringert werden. Beispiele aus benachbarten Bundesländern zeigen, dass durch zentrale Beschaffungen erhebliche Einsparungen möglich sind: So kann ein HLF10-Fahrzeug, das bei einer kommunaler Ausschreibung rund 500.000 Euro kostet, zentral für etwa 350.000 Euro erworben werden. Kommunen behalten dennoch die Möglichkeit, Fahrzeuge eigenständig auszuschreiben. Auch bei der Förderung von Feuerwehrhäusern gibt es erhebliche Verbesserungen. Generalsanierungen werden künftig mit den gleichen Festbeträgen wie Neubauten gefördert. Erstmals werden zudem geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern finanziell gefördert. Darüber hinaus steigt der Festbetrag für die ersten beiden Stellplätze von 121.000 Euro auf 160.000 Euro. Projekte, die von mehreren Kommunen gemeinsam umgesetzt werden, profitieren zusätzlich von einem Förderzuschlag in Höhe von 10 Prozent. Die Förderbeträge für Standardfahrzeuge wie TSF, TSF-W, MLF und LF10 werden um 25 Prozent erhöht. Auch Spezialfahrzeuge, die insbesondere in Regionen mit hoher Einsatzbelastung, etwa an Autobahnen, benötigt werden, erhalten eine entsprechende Erhöhung der Förderbeträge. Die neuen Regelungen gelten für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2025 beginnen.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst: Diese wird auf 67 Jahre angehoben und kann um bis zu drei Jahre verlängert werden. Zudem entfällt die vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten. „Mit diesem Maßnahmenpaket zeigt der Freistaat Bayern, dass die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren als kommunale Pflichtaufgabe einen hohen Stellenwert besitzt. Die zusätzlichen Mittel stärken nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung, sondern entlasten die Kommunen“, betont Grossmann.