Brauchen Akzeptanz und Bürgerbeteiligung eine gesetzliche Regelung?

Zu Gast bei KPV und AKE

22.10.2024

Einen interessanten Diskussionsabend durfte ich beim KPV- und AKE-Bezirksverband mitgestalten. Hier stand die Frage im Mittelpunkt, ob es einer Regulierung der Bürger- und Kommunalbeteiligung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bedarf? Hintergrund ist der jüngst im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur verpflichtenden finanziellen Bürger- und Gemeindebeteiligung beim Bau von Wind- und Photovoltaik-Projekten. 

Sofern sich Vorhabensträger und Kommunen nicht wie bisher im Rahmen des EEG über eine freiwillige Beteiligung einigen, sieht der neue Gesetzentwurf eine verpflichtende individuelle Beteiligungsvereinbarung vor. Im Ergebnis muss eine solche Vereinbarung eine finanzielle Beteiligung für alle berechtigten Gemeinden (bei Windenergieanlagen alle Gemeinden in einem 2,5 km-Radius um die Anlage; bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen die jeweilige Standortgemeinde) sowie zusätzlich auch für deren Einwohner vorsehen. Das Angebot hat dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Für die Gemeinden sind davon 0,2 und für die Anwohner 0,1 Cent pro Kilowattstunde vorzusehen. Dafür wird eine Vielzahl an alternativen Beteiligungsmöglichkeiten zur Auswahl gestellt z. B.:
- Beteiligung an der Projektgesellschaft
- Kauf einer oder mehrerer Anlagen oder Anlagenteile
- vergünstigte Stromtarife
- finanzielle Beteiligung über Anlageprodukte
- Auch eine Zahlung an betroffene Kommunen nach § 6 EEG ist möglich
Nicht von dieser Regelung betroffen sind Energiegenossenschaften, die diese Beteiligungsformen bereits par excellence umsetzen. 
 
Wird innerhalb eines Jahres keine Vereinbarung abgeschlossen, kann der Vorhabensträger per Bescheid zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet werden. Die Gemeinden sollen die erhaltenen Mittel zur Steigerung der Akzeptanz bei ihren Einwohnern einsetzen (z.B. über Stiftungen, gemeinnützige Vereine, etc.). Neben zahlreichen bereits ergriffenen Maßnahmen setzt die Staatsregierung mit dieser Teilhabregelung einen Meilenstein zur Akzeptanzsteigerung und damit zur weiteren Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.