CSU-Kreistagsfraktion stellt Antrag auf Koordinierung der Windkraftplanung im Landkreis Regensburg

31.01.2025

Seit letzter Woche liegt dem Planungsverband Regensburg die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zum Thema Walhalla und Windkraft vor. Darin wird vorgegeben, dass zum Schutz des landesprägenden Denkmals um die Walhalla ein Radius von 10 Kilometern von Windkraftanlagen freigehalten werden soll. Dadurch entfällt im Landkreis Regensburg ein erheblicher Flächenanteil für die Windkraft. Um dafür zu sorgen, dass dies nicht zu Lasten anderer Kommunen im Landkreis geht, stellte die CSU-Kreistagsfraktion den Antrag "Windkraftplanung im Landkreis koordinieren - Vorrangflächen reduzieren sowie Siedlungsabstände erhöhen".

Im sog. Wind-an-Land-Gesetz ist vorgesehen, dass die Vorrangflächen für die Windkraft in zwei Etappen umgesetzt werden. Bis zum Jahr 2027 müssen durch die Vorgaben des Bundes 1,1% Flächenanteil für die Windkraft ausgewiesen werden, bis 2032 dann 1,8%. Ursprünglich hat sich der Planungsverband Regensburg zum Ziel gesetzt, bereits im ersten Schritt die vollen 1,8% Windkraftflächen im Planungsverband auszuweisen. Die CSU im Landkreis Regensburg steht zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft, um einen Wildwuchs von bis zu 280 Meter hohen Anlagen zu verhindern. Aufgrund der hohen Betroffenheiten in einzelnen Gemeinden schlagen wir vor, im ersten Schritt für den Landkreis Regensburg nur 1,1% der Flächen für die Windkraft auszuweisen. Mit der Flächenreduzierung kann ein höherer Abstand (mind. 1000 Meter) von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung erreicht sowie eine Umzingelungswirkung von Ortschaften verhindert werden, weil kritische Flächen herausgenommen werden können.

Hier der Antrag:

Sehr geehrte Frau Landrätin,

derzeit wird der Regionalplan „Windenergie“ teilfortgeschrieben. Dieser schränkt zukünftig die jetzige Privilegierung der Windkraft in der Fläche ein und soll damit Wildwuchs von Windkraftanlagen verhindern. Während die Landräte der Nachbarlandkreise, wie z.B. im Landkreis Cham, die Windkraftplanung zwischen den einzelnen Gemeinden erfolgreich abgestimmt haben, wurden im Landkreis Regensburg die Flächen von den Kommunen unkoordiniert gemeldet - mit folgendem Ergebnis:

Flächenanteile:

- Landkreis RGB: 4,9 %
- Landkreis NM: 2,5 %
- Landkreis CHA: 2,3 %
- Landkreis KEH: 2,2 %
- Stadt RGB: 0 %

Eine erfolgreiche Windkraftplanung funktioniert nur, wenn es über die Belange der einzelnen Kommunen hinaus zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Flächen in der Region kommt. Momentan endet das Interesse der Kommunen zur Festlegung und Meldung geeigneter Flächen verständlicherweise an den Gemeindegrenzen. Dies führt zu Verwerfungen bei den Auswirkungen der gemeldeten Vorrangflächen. Diese Situation verschärft sich sogar noch, wenn Planungsregionen aneinandergrenzen. So kommt es zur Einkesselung von Ortsteilen durch Vorranggebiete, die vor allem an den jeweiligen Gemeindegrenzen festgesetzt werden, ohne Berücksichtigung der Belange der Nachbarkommunen. Auch kommt es zur Unterschreitung des Abstands zur Wohnbebauung von 1000 Metern, gerade zu benachbarten Ortsteilen oder zur Nichtbeachtung von Belangen des allgemeinen Landschaftsbildes.

Dieses Vorgehen darf sich nicht im weiteren Planungsprozess manifestieren. Denn es führt in der Konsequenz dazu, dass der berechtigte Widerstand gegen die aktuellen Planungen sowohl in der Bevölkerung als auch in den Gemeindeverwaltungen wächst und damit dem Ausbau der Windenergie im Allgemeinen schadet. Klagen gegen die Teilfortschreibung werden nicht ausgeschlossen, wodurch der Regionalplan zeitlich verzögert werden kann. Dies hat zur Folge, dass die derzeitige allgemeine Privilegierung fortbesteht. Somit wird das Ziel des Regionalplans, Wildwuchs schnellstmöglich zu verhindern, ad absurdum geführt. Denn je länger durch unkoordiniertes Vorgehen die Aufstellung und der Beschluss des Regionalplans dauern, desto mehr Möglichkeiten bestehen für den nicht gewollten Wildwuchs, der in seinen Auswirkungen großen Schaden anrichtet.

Die jetzige unkoordinierte Situation im Landkreis Regensburg und die Stellungnahmen der Gemeinden offenbaren, dass die Vorrangflächen nicht durch die Kommunen allein bestimmt werden können. Vielmehr ist der Landkreis gefordert hier zeitnah koordinierend einzugreifen. Dies ist sinnvoll, um innerhalb des Planungsverbands aber auch innerhalb des Landkreises ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu verfolgen. Es müssen im gesamten Planungsverband, im Landkreis und innerhalb der Gemeinden dieselben Grundlagen zur Aufstellung der Vorrangflächen gelten. Darüber hinaus ist eine enge Abstimmung mit den Nachbarkommunen der angrenzenden Landkreise bzw. der Planungsregionen 6 und 11 durchzuführen. Nur diese Allgemeinverbindlichkeit trägt zur Akzeptanz der Vorrangflächen in den Gemeinden und in der Bevölkerung bei.

Die CSU-Fraktion fordert daher die Landrätin auf, die bisher fehlende Koordinierung zwischen den Gemeinden im Landkreis zu übernehmen und die Interessen des Landkreises im Planungsverband zu vertreten. Dazu gehört auch, in einem abgestimmten Verfahren die gemeldeten Vorrangflächen auf die Bundesvorgaben von 1,1 % Flächenanteil (gemäß 1. Schritt Wind-an-Land-Gesetz) zu reduzieren, indem beispielsweise die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz zur Walhalla berücksichtigt wird. Darin wird ein Mindestabstand zu dem landesprägenden Denkmal gefordert. Außerdem fordern wir einen generellen Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung einzuhalten. Nur wenn der Landkreis koordinierend eingreift, kann weiterer Schaden in der Diskussion und in der Akzeptanz des Regionalplans verhindert werden. Nur dadurch können Effekte, wie z.B. eine Einkesselung von Ortschaften oder der Schutz von Denkmälern, in der Gesamtheit des Landkreises und innerhalb des Planungsverbands gewährleistet werden.

Deshalb beantragt die CSU-Kreistagsfraktion zeitnah folgendes im Kreistag zu behandeln:

Das Landratsamt Regensburg muss für die Teilfortschreibung des Regionalplans „Windenergie“ eine koordinierende Funktion zwischen den Interessen der Gemeinden übernehmen. Zudem setzt es sich für abgestimmte und einheitliche Kriterien im Planungsverband für die Vorrangflächenauswahl ein, bei der zum einen ein Mindestabstand von 1000 Meter zur Wohnbebauung eingehalten und zum anderen die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz zum Thema Walhalla berücksichtigt wird. Um den Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten zu können, ist für den Landkreis Regensburg die Fläche gemäß den Vorgaben des Bundes auf 1,1 % festzulegen.