Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für wichtige Zukunftsinvestitionen geschaffen. Angesichts der historischen Herausforderungen müssen wir massiv in unsere Sicherheit investieren und zugleich unser Land wieder wirtschaftlich stark machen. Dazu braucht es bessere Wettbewerbsbedingungen und eine intensive Förderung unserer Infrastruktur. Dafür haben wir das 500-Milliarden-Euro-Investitonspaket auf den Weg gebracht. Es wird einen echten Modernisierungsschub gegen die Wachstumsschwäche in unserem Land geben. Klar ist aber auch: Neben diesen essenziellen Investitionen braucht es einen strikten Sparkurs, eine klare Prioritätensetzung im Bundeshaushalt und Strukturreformen, die aktuell Gegenstand der Koalitionsverhandlungen sind.
Konkret bedeuten die Beschlüsse:- Wir stärken unsere Bundeswehr und unsere Sicherheit: Die Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts werden von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Zudem nehmen wir eng begrenzt einige weitere Ausgaben von den Begrenzungen der Schuldenbremse aus, z.B. Ausgaben für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.
- Wir geben den      Bundesländern mehr finanziellen Handlungsspielraum und unterstützen die      Kommunen:      Die Regeln zur Schuldenbremse für die Länder werden so angepasst, dass den      Ländern zukünftig – analog zum Bund – eine jährliche Neuverschuldung in      Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet ist. Außerdem      werden 100 Mrd. Euro aus dem 500 Mrd. Euro umfassenden Sondervermögen für      Infrastruktur den Ländern und Kommunen für eigene Investitionen      zugutekommen. Der Freistaat Bayern wird verbunden mit seiner Zustimmung im      Bundesrat auch eine Protokollerklärung abgeben, die wie folgt lautet:
- Der Freistaat Bayern      versteht die Aufnahme des Begriffs Klimaneutralität 2045 nicht als      Verfassungsauftrag oder Staatszielbestimmung.
- Die Übertragung neuer      Aufgaben auf die Kommunen, ohne Gegenfinanzierung durch den Bund, muss ein      Ende haben. 
- Der      Länderfinanzausgleich muss zur Entlastung Bayerns dauerhaft geändert      werden. 
- Die durch die      Grundgesetzänderung bereitgestellten Mittel müssen ausschließlich für      zusätzliche Investitionen verwendet werden. 
- Neben Investitionen      müssen in gleicher Weise strukturelle Reformen und      Haushaltskonsolidierungen mit Nachdruck angegangen werden.
- Wir machen unsere      Infrastruktur fit für die Zukunft und investieren in sinnvollen      Klimaschutz:      Wir schaffen ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro für Investitionen in      unsere Infrastruktur. Das Sondervermögen wird über 12 Jahre eingesetzt,      das bedeutet ungefähr 40 Mrd. Euro pro Jahr. Davon werden in den kommenden      zwölf Jahren 100 Mrd. Euro für Investitionen hin zu mehr Klimaschutz und      zur Erreichung der Klimaziele reserviert. Dabei geht es uns um sinnvolle      Investitionen, wie zum Beispiel den Aufbau des Wasserstoffnetzes oder die      Elektrifizierung von Bahnstrecken, nicht um grüne Ideologieprojekte. Daraus      begründet sich aber kein Staatsziel für Klimaneutralität bis 2045.
Entscheidende Voraussetzung für die CSU ist, dass alle künftigen Investitionen dem Land helfen müssen. Die CSU wird hier deshalb eine Wächterrolle einnehmen. 

 
									