Bayern sieht in starren gesetzlichen Vorschriften keinen Vorteil für die Weiterbildung von Arbeitnehmern. „Wir setzen auf ein Miteinander von Unternehmen und Arbeitnehmerschaft und vertrauen den Tarifpartnern. Am guten Beispiel des Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Bayern sehen wir seit 2012, wie das gut funktioniert“, erklärte Dr. Gerhard Hopp, jugendpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und Berichterstatter seiner Fraktion zu diesem Thema.
Oliver Jörg, ehrenamtspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, konnte dabei auf zahlreiche Leistungen des Freistaats verweisen. So können Arbeitnehmer mit dem so genannten „Aufstiegs-BAföG“ etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher aufsteigen. Erfolgreiche Absolventen der Meisterausbildung erhalten in Bayern den Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro. Für Prüfungen, die ab Anfang dieses Jahres abgelegt wurden, soll der Betrag sogar auf 1.500 Euro erhöht werden. Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung fördert der Freistaat darüber hinaus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Arbeitsmarktfonds.
„Die Fort- und Weiterbildung hat gerade in Zeiten Arbeit 4.0, Digitalisierung und Internationalisierung enorme Bedeutung“, erklärte Jörg. Und Dr. Hopp ergänzte abschließend: „Es geht darum, Weiterbildung zu erleichtern, Angebote zu schaffen und Anreize zu setzen. In Zeiten immer schnellerer Umbrüche in der Arbeitswelt sind starre gesetzliche Regelwerke hier der falsche Weg. Wir sehen, dass wir mit unserem partnerschaftlichen Modell flexibler sind.“